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   BGH, 24.06.1955 - 2 StR 166/55   

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https://dejure.org/1955,2711
BGH, 24.06.1955 - 2 StR 166/55 (https://dejure.org/1955,2711)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1955 - 2 StR 166/55 (https://dejure.org/1955,2711)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1955 - 2 StR 166/55 (https://dejure.org/1955,2711)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 145/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 2 StR 166/55
    Da es sich um Anträge des Verteidigers handelt, kommt es nur auf dessen etwaige Verschleppungsabsicht an, nicht auf das Verhalten des Angeklagten (BGH NJW 1953, 1314 Nr. 21).
  • RG, 19.11.1885 - 2844/85

    Genügt es zur Motivierung eines, Beweisanträge in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 2 StR 166/55
    Aus der Verspätung allein ergibt sich noch nicht die Verschleppungsabsicht (§ 246 Abs. 1 StPO, RGSt 12, 335; 13, 151, 153).
  • RG, 24.06.1885 - 1405/85

    Unter welchen Voraussetzungen rechtfertigt sich im Strafverfahren die Ablehnung

    Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 2 StR 166/55
    Aus der Verspätung allein ergibt sich noch nicht die Verschleppungsabsicht (§ 246 Abs. 1 StPO, RGSt 12, 335; 13, 151, 153).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Daran könnte sich auch nichts ändern, wenn unterstellt werden müßte, daß das Verteidigungsmittel aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht wurde (vgl. RGSt 12, 335, 336; BGH NJW 1964, 2118; BGH Urteil vom 24. Juni 1955 - 2 StR 166/55).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Damit allein läßt sich der Nachweis der Verschleppungsabsicht jedoch nicht führen, da nach § 246 Abs, 1 eine Beweiserhebung nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden ist (BGH NJV 1964, 2118; BGHSt 21, 118, 123; BGH, Urteile vom 24. Juni 1955 - 2 StR 166/55 - und 22. August 1978 - 1 StR 385/78 - vgl. auch RG JW 1932, 2732).
  • BGH, 08.11.1968 - 4 StR 222/68

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung von Zeugen aus

    Nur wenn der Verteidiger als bloßes Werkzeug des Angeklagten handelt oder wenn dieser ohne verständige Begründung durch mehrfach wechselndes, sachlich, entgegengesetztes Vorbringen, auf dessen Richtigkeit der Verteidiger sich verläßt, bestimmenden Einfluß auf die Verteidigung und die Antragstellung nimmt, kann ein Beweisantrag des Verteidigers selbst dann zur Prozeßverschleppung gestellt sein, wenn dieser das Vorbringen noch für möglicherweise wahr hält und das Verfahren nicht verschleppen, sondern fördern will (BGH NJW 1953, 1314; 2 StR 166/55 vom 24. Juni 1955, S. 3; 4 StR 160/56 vom 7. Juni 1956, S. 4; 1 StR 323/62 vom 25. September 1962, S. 5 f.).
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